Tel.: 0491 – 9998100

Pflegedienst Tabea

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege, auch Häusliche Krankenpflege genannt, beinhaltet Leistungen der Krankenkasse nach SGV V. Diese Leistungen werden von einem Arzt verordnet und beinhalten Tätigkeiten, die vom Patienten nicht mehr selbständig ausgeführt werden können oder nur durch eine Fachkraft durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören Medikamente richten, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Wundversorgung, Blutzucker messen, Insulin spritzen etc.

In diesen Bereich fallen auch Stomaversorgung, Portversorgung und parenterale Ernährung und diese Leistungen müssen genau abgesprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir die Leistungen erst dann übernehmen, wenn eine aktuelle Verordnung vom Arzt vorliegt.