Beratungsgespräche nach §37,3
Für Pflegende und pflegende Angehörige ist ab Pflegegrad 2 ein regelmäßig stattfindendes Beratungsgespräch verpflichtend. Dabei wird nachgewiesen, dass der zu pflegende zuhause gut versorgt wird und somit auch weiterhin Anspruch auf die Auszahlung des Pflegegeldes hat.
Für die Pflegegrade 2 und 3 müssen die Beratungsgespräche halbjährlich, für 4 und 5 vierteljährlich stattfinden.
In den Gesprächen wird insbesondere zu folgenden Themen beraten:
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme weiterer Leistungen in Geld- und Sachform
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
- Pflegerelevante Umbaumaßnahmen wie der Umbau von Wanne zu Dusche