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Pflegedienst Tabea

Pflegesachleistungen

In der Pflege werden darunter Dienstleistungen verstanden, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden.
Als Pflegesachleistungen in der häuslichen Pflege gelten pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung von Pflegebedürftigen sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Beispiele für Pflegesachleistungen:
• Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
• Hilfe beim Duschen oder Baden
• Hilfe beim Umsetzen
• Hilfe beim Ankleiden
• Hilfe bei Ausscheidungen
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Einkäufe
• Zubereiten von Mahlzeiten
• Reinigen der Wohnung

Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Versicherte mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5.

In der Regel können pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 folgende Leistungen ihrer Pflegekasse nutzen:

  • Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege durch Angehörige oder Freunde.
  • Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst bzw. eine Tagespflege oder Nachtpflege.
  • Benötigen Betroffene pflegerische Hilfen sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes als auch Unterstützung durch Angehörige, so können sie auf Wunsch auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld erhalten. In diesem Fall wird ihr monatliches Pflegegeld nach einem besonderen Berechnungsverfahren gekürzt.

Den einzelnen Pflegegraden stehen folgende Beträge zur Verfügung:

Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 724 €
Pflegegrad 3 1.363 €
Pflegegrad 4 1.693 €
Pflegegrad 5 2.095 €