Verhinderungspflege
Gerne übernehmen wir auch die Verhinderungspflege, wenn Ihre private Pflegeperson Urlaub hat oder krankheitsbedingt ausfällt. Für die Verhinderungspflege stehen in den Pflegegraden 2 bis 5 € 1.612 pro Kalenderjahr zur Verfügung. Diese Ersatzpflege wird für 6 Wochen von der Kasse übernommen. Zusätzlich kann auch ein Teil des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege, sofern diese noch nicht beansprucht wurde, in Höhe von € 806 dazu genommen werden.
Wichtig: Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nur, wenn die private Pflegeperson den Pflegenden seit mindestens 6 Monaten zuhause unter Auszahlung des Pflegegeldes gepflegt hat.